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Aktsiaselts (AS)

Auch die Aktiengesellschaft tritt als juristische Person auf und haftet mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital der estnischen AG beträgt mind. 400.000,- EEK (ca. 2.600,- EUR) und wird in Aktien gestückelt. Die Aktionäre haften mit dem Wert ihrer Aktie. Gründer einer AG kann sowohl eine natürliche, als auch eine juristische Person sein. Wie bei der Gründung einer GmbH ist das Verfahren zweigeteilt. Zunächst haben die Gesellschafts-gründer einen Gründungsvertrag zu schließen, danach erfolgt die Übernahme der Aktien durch die Gründer. Erst wenn die Einlagen vollständig geleistet sind, darf die AG in das Handelsregister eingetragen werden. Die Organe der AG sind die Hauptversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat.


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