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Usaldusühing (UÜ)

Die Kommanditgesellschaft ist ihrer Rechtsform nach mit der OHG vergleichbar, sie unterliegt jedoch hinsichtlich der Haftung ihrer Gesellschafter besonderen Einschränkungen. Sie ist eine Handelsgesellschaft, die ähnlich wie im österreichischen Recht, aus zumindest einem persönlich und unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und zumindest einem bis zur Höhe seiner Einlage haftenden Gesellschafter (Kommanditist) besteht. Der Kommanditist ist in der Regel zur Geschäftsführung nicht befugt. Hat der Kommanditist seine Einlage noch nicht voll geleistet, haftet er mit seinem Privatvermögen für den Unterschiedsbetrag zwischen bereits geleisteter und tatsächlich zu leistender Einlage. Die Firma hat den Zusatz „UÜ“ zu tragen.


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