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Tä isühing (TÜ)

Die OHG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft jeweils mit ihrem gesamten Vermögen haften. Nach estnischem Recht gilt die OHG mit dem Eintrag ins Handelsregister als juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter treten unter gemeinsamen Firmennamen im Rechtsverkehr auf. Der Firmenzusatz „TÜ“ ist gesetzlich vorgeschrieben. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Gesellschafter einer OHG sein. Der Gesellschaftsvertrag der OHG darf nur mit Zustimmung beider bzw. aller Gesellschafter geändert werden.


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