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Komanditní spolecnost

Kommanditgesellschaft nach tschechischem Recht

Auch die Kommanditgesellschaft in Tschechien gilt als juristische Person. Mindestens ein Gesellschafter muss die persönliche und unbeschränkte Haftung für die Verpflichtungen der Gesellschaft übernehmen. Zumindest ein weiterer Gesellschafter hat für Gesellschaftsschulden in der Höhe seiner geleisteten Einlage einzustehen, wobei es keine Rolle spielt ob der Gesellschafter eine natürliche oder juristische Person ist. Wie für die OHG ist auch in einer Kommanditgesellschaft die Bildung von Grundkapital oder eines Reservefonds nicht verpflichtend, der Kommanditist muss eine Einlage in Höhe von mindestens 5.000,- CZK (ca. 160,- EUR) leisten. Die Komplementäre übernehmen die Geschäftsführung und die Außenvertretung.


Europa

Rechtsformen & Steuern (Tschechische Republik)
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