Verejná obchodni spolecnost
Die OHG ist im Gegensatz ist eine eine juristische Person. Die Gesellschafter haften aber persönlich unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Bildung eines Grundkapitals, welches sowohl aus Bar- und/oder Sacheinlagen bestehen kann, ist grundsätzlich möglich aber nicht zwingend vorgeschrieben. Gegebenenfalls wird die Gesellschaft auch Eigentümerin des Grundkapitals. Ebenso ist die Bildung eines Reservefonds nicht zwingend erforderlich.
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