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Genossenschaft (Gen)

Die Genossenschaft (Gen) ist ein Verein mit eigener Rechts-persönlichkeit und nicht geschlossener Mitgliederzahl. Sie hat kein festes Kapital und dient im wesentlichen der Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Genossenschafter. Sie darf nicht in erster Linie auf Gewinnerzielung gerichtet sein. Das Recht ist im Genossenschaftsgesetz geregelt.

 


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