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Gesellschaft bürgerlichem Rechts (GesbR)

Die GesbR dient im wesentlichen denselben Zwecken wie die EEG. Sie wird jedoch nicht im Firmenbuch eingetragen und gewährt nicht die oben genannte rechtliche Stellung der EEG (wie Abschluss von Geschäften unter der Firma, Erwerb von Liegenschaften unter der Firma etc).


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