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Eingetragene Erwerbsgesellschaft (EEG)

Die Gesellschaften, zu deren Zweck eine OHG oder KG nicht gegründet werden kann (vgl Offene handelsgesellschaft), können als EEG in der Form einer offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) gegründet werden. Damit steht diese Gesellschaftsform Minderkaufleuten, Freiberuflern sowie Land- und Forstwirten zur Verfügung. Die OEG bzw KEG, die der OHG bzw KG in Aufbau und Organisation weitgehend ähnlich sind, werden in das Firmenbuch eingetragen, können unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum an Liegenschaften erwerben sowie vor Gericht klagen und geklagt werden.


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Rechtsformen & Steuern (Österreich)
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