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Stille Gesellschaft (stGes)

Die stGes ist die Beteiligung eines „stillen Gesellschafters“ am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und keine Firma und tritt nach außen nicht als Gesellschaft in Erscheinung. Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt allein dem Inhaber des Handelsgewerbes. Der stille Gesellschafter hat einen Anteil am Gewinn und Verlust des Handelsgewerbes. Die Verlustbeteiligung

kann ausgeschlossen werden.


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