Societas Europaea (SE)
Seit 8. Oktober 2004 steht auch in Österreich die auf Gesetzgebungsinitiative der Europäischen Union beruhende „Europäischen Gesellschaft“ (SE) zur Verfügung. Diese Gesellschafts-form kann allerdings nur durch „Umgründung“ einer bestehenden Gesellschaft (Verschmelzung, Umwandlung einer nationalen AG, Gründung einer Holding- und Tochter SE), nicht aber durch natürliche Personen errichtet werden. Dementsprechend ist diese Gesellschafts-form für einen Start-Up ungeeignet. Die Vorteile der SE gegenüber den anderen Gesellschaftsformen liegt in ihrer Internationalität. Die Verlegung sowohl des Verwaltungs- als auch des Satzungssitzes innerhalb der Europäischen Union ist ohne Einschränkungen – insbesondere ohne Liquidation der Gesellschaft – möglich. Damit wird ein flexibles Reagieren der Unternehmens-führung auf relevante Änderungen der Standort-bedingungen (Besteuerung!) innerhalb der EU möglich.
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