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Spolocnost s rucenim obmedzenym (s.r.o.)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach slowakischem Recht


Die s.r.o. (slowakische GmbH) wird in der Slowakei mit einem Stammkapital von mindestens 200.000,- SKK (ca. 4.650,- EUR) gegründet. Vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister müssen auf jede Bareinlage mindestens 30% und auf das Stammkapital insgesamt inklusive Sacheinlagen zumindest 100.000,- SKK eingezahlt werden. Innerhalb von fünf Jahren muss der Rest nach Eintragung der Gesellschaft geleistet werden. Die Stammeinlage jedes Gesellschafters muss mindestens 30.000,- SKK betragen, sie kann zu 100% als Sacheinlage geleistet werden.

 

Seit dem 1.1.2002 ist die Verpflichtung, die gesetzlichen Rücklage auf einem gesonderten Bankkonto aufzubewahren, aufgehoben. Die Haftung der Gesellschaft ist im slowakischen HGB insoweit erweitert worden, als alle Gesellschaften, an denen die Gesellschafter der zur Haftung herangezogenen Gesellschaft beteiligt sind, ebenfalls für die Schulden der erstgenannten Gesellschaft mithaften.


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Rechtsformen & Steuern (Slowakische Republik)
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