ibc-ltd.de » Rechtsformen & Länderinformationen » Europa » Schweden » AB » 
Aktiebolag (AB)

Aktiengesellschaft nach schwedischem Recht


Die schwedische Aktiengesellschaft, aktiebolag (AB), ist die einzige Form der Kapitalgesellschaft in Schweden. Sie wird auch von kleineren und mittelständischen Unternehmen genutzt. Die Gesellschaftsform der GmbH existiert in Schweden nicht. Für die Gründung einer AB ist ein Mindestkapital von 100.000 SEK, ca. 11.300 EUR, notwendig. Eine Ein-Mann-Gründung allein durch Deutsche ist möglich. Es muss aber zumindest ein Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigter in Schweden vorhanden sein. Die Organe der AB sind die Hauptversammlung (Bolagsstämma) und der Vorstand (Styrelse). Durch den Vorstand wird die AB vertreten. Publikumsgesellschaften und private Aktiengesellschaften ab 1 Mio. Kronen Aktienkapital müssen zusätzlich einen Geschäftsführer (Verkställande Direktör - VD) haben. Die Gründung erfolgt mit Eintragung bei dem schwedischenHandelsregister (bolagsverket). Ab der Eintragung beschränkt sich die Haftung auf das Gesellschaftskapital. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch eine persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Aktionäre möglich.

 

Üblich ist es – statt einer Neugründung – eine Schubladengesellschaft (lagerbolag), die noch keinerlei Tätigkeit entfaltet hat, zu kaufen und damit innerhalb kurzer Zeit im Namen der AB tätig werden zu können.


Europa

Rechtsformen & Steuern (Schweden)
Enskild Firma
Enkeltbolag
Kommanditbolag
Handelsbolag
AB