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Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Offene Handelsgesellschaft nach österreichischem Recht

Die OHG in Österreich ist etwa gleich der OHG in Deutschland und besteht aus zwei oder mehr physischen oder juristischen Personen, die gemeinsam und auch jeder persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Diese Haftung kann gegenüber den Gläubigern nicht beschränkt werden.

Der Unternehmensgegenstand einer OHG muss ein Handelsgewerbe

von gewisser Größe sein. Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, so stehen die Rechtsformen der EEG (stille Gesellschaft) oder der GesbR (Eingetragenen Erwerbsgesellschaft) zur Verfügung. Die Firma der OHG muss den Namen zumindest eines Gesellschafters sowie einen das Bestehen einer Gesellschaft andeutenden Zusatz oder die Namen aller Gesellschafter enthalten. Der Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags ist zwar nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber zu empfehlen.


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