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Kommanditgesellschaft (KG)

Kommanditgesellschaft nach österreichischem Recht

Die Vorschriften über die OHG gelten im wesentlichen auch für die KG. Der bedeutendste Unterschied liegt darin, dass die KG neben zumindest einem Gesellschafter, der für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt und persönlich haftet (Komplementär), mindestens einen weiteren Gesellschafter hat, der nur bis zu einem bestimmten, im Firmenbuch eingetragenen Betrag haftet (Kommanditist). Häufig ist der persönlich haftende Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft, insbesondere eine GmbH: Diese Mischform wird als GmbH & Co KG bezeichnet und oft aus Steuer-, Haftungs- und organisatorischen Überlegungen gewählt.

Der Firmenname einer KG muss den Namen wenigstens eines persönlich haftenden Gesellschafters sowie einen das Bestehen einer Gesellschaft andeutenden Zusatz enthalten. Geschäftsführung und Vertretung obliegen den persönlich haftenden Gesellschaftern.


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