Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Ges.m.b.H.)
Das Stammkapital einer GesmbH muss mindestens 35.000 Euro betragen und bei der Gründung mindestens zur Hälfte einbezahlt sein. Die Mindesthöhe eines Geschäftsanteils beträgt 70 Euro. Die Gesellschafter müssen jeweils mindestens ein Viertel ihrer Stammeinlage geleistet haben, damit eine GmbH in das Firmenbuch eingetragen werden kann. Zur Gründung einer GesmbH muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein. Bis zur Eintragung in das Handelsregister muss die Gesellschaft den Firmenzusatz "in Gründung" (oder abgekürzt: "i. G.") führen.
Ein Aufsichtsrat muss gebildet werden, wenn
| das Stammkapital 70.000 Euro übersteigt und mehr als 50 Gesellschafter beteiligt sind oder
| | die Zahl der Arbeitnehmer 300 übersteigt. |
Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung (besteht aus allen Gesellschaftern) gewählt. Für je zwei gewählte Aufsichtsräte ist zusätzlich ein Arbeitnehmervertreter zusätzlich in den Aufsichtsrat aufzunehmen.
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