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Vennootschap onder Firma (VoF)

Offene Handelsgesellschaft nach holländischem Recht


Die Gründung einer Vennotschap onder Firma, erfolgt durch zwei oder mehrere (natürliche oder juristische) Personen, die sich verpflichten, Geld- oder sonstige Einlagen in die Gemeinschaft einzubringen mit dem Ziel, ein Unternehmen unter einem gemeinsamen Namen und Vermögen zu führen. Es gelten keine formellen Gründungsvorschriften. Die Gründung kann durch privaten, anwaltlichen oder notariellen Vertrag erfolgen.

 

Jeder unbeschränkt haftende Gesellschafter kann im Rahmen seiner ausdrücklichen oder stillschweigenden Befugnisse rechtsverbindlich für die Gesellschaft handeln. Die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch, d.h. Gläubiger können jeden Gesellschafter für den vollen Betrag in Anspruch nehmen. Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten (persönlichen und geschäftlichen) Vermögen. Bei dieser Gesellschaftsform sind die Gesellschaftsanteile übertragbar, jedoch ist dazu die Zustimmung aller Gesellschafter nötig. Die Vennootschap onder Firma ist in das Handelsregister der örtlichen Handelskammer einzutragen.

 


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