ibc-ltd.de » Rechtsformen & Länderinformationen » Europa » Niederlande » CV » 
Commanditaire Vennootschap (CV)

Kommanditgesellschaft nach holländischem Recht


Die Commanditaire Vennotschap hat viel Ähnlichkeit mit der Vennootschap onder Firma. Bei dieser Rechtsform gibt es zum einen eine oder mehrere (natürliche oder juristische) Personen, die unbeschränkt haften (complementaire of beheerend vennoot) und für die Geschäftsführung verantwortlich sind. Zum anderen gibt es stille Teilhaber (commanditaire, niet werkend vennoot), die nur mit ihrer Kapitaleinlage haften und von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Es gelten keine formellen Gründungsvorschriften. Die Commanditaire Vennootschap wird mittels so genannter authentischer Akte, in der die Verhältnisse der Gesellschafter festgelegt werden, gegründet. Die Commanditaire Vennootschap ist in das Handelsregister der örtlichen Handelskammer einzutragen. Die Namen der stillen Teilhaber (sie sind lediglich am Gewinn beteiligt) dürfen nicht erscheinen.


Europa

Rechtsformen & Steuern (Niederlande)
BV
NV
CV
Vof