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Naamloze Vennootschap (NV)

Aktiengesellschaft nach holländischem Recht


Diese Rechtsform wird in der Regel von Großunternehmen, aber auch von mittelständischen Unternehmen gewählt, die öffentlich Kapital aufnehmen möchten. Die Naamloze Vennootschap ist eine juristische Person, deren Stammkapital in Aktien aufgeteilt und deren Mitglieder eine oder mehrere dieser frei übertragbaren Aktien besitzen. Die Aktieninhaber sind nur für ihren Anteil des gesamten Gesellschaftskapitals haftbar. Die Gesellschaft wird von einem Vorstand geleitet, der wiederum von einem Aufsichtsrat überwacht wird.

 

Ähnlich wie bei der Besloten Vennootschap bedarf es zur Gründung einer Unbedenklichkeitserklärung seitens des Justizministeriums, einer notariellen Beurkundung der Gesellschaftsstatuen und der Eintragung ins Handelsregister der örtlichen Handelskammer. Das Stammkapital einer Naamloze Vennootschap beträgt jedoch mindestens 45.000 Euro. Die Gründer müssen mindestens 20 % des Stammkapitals zeichnen. Werden die gesetzten Rahmenbedingungen erfüllt, kann die Gesellschaft an der Börse notieren.

 


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