ibc-ltd.de » Rechtsformen & Länderinformationen » Europa » Deutschland » Enzelunternehmen » 
Einzelunternehmen

Einzelunternehmen nach deutschem Recht

Sollte Ihr Unternehmen keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern und sollten Sie sich nicht freiwillig in das Handelsregister haben eintragen lassen, so sind Sie Nicht-Kaufmann. In diesem Fall gilt für Sie nicht das Handelsgesetzbuch (HGB), sondern das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB); im Streitfall müssen Sie dies allerdings gegebenenfalls Ihrem Geschäftspartner nachweisen. Als sogenannter Nicht-Kaufmann haben Sie die Möglichkeit, die Eintragung in das Handelsregister zu beantragen und somit Kaufmann zu werden. Für Sie gilt dann das HGB mit allen Rechten und Pflichten.


Europa

Rechtsformen & Steuern (Deutschland)
Enzelunternehmen
GbR
GmbH
AG
OHG
KG