ibc-ltd.de » Rechtsformen & Länderinformationen » Europa » Deutschland » GbR » 
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft nach deutschem bürgerlichen Recht

Als Gewerbetreibender (Einzelunternehmen nach deutschem Recht) haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zusammenzuschließen. Ist hier ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht gegeben, ist die Gesellschaft nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet und unterliegt somit als sogenannte BGB-Gesellschaft dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Sollte aber ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich sein, müsste die Gesellschaft beispielsweise in Form einer Offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden.


Europa

Rechtsformen & Steuern (Deutschland)
Enzelunternehmen
GbR
GmbH
AG
OHG
KG