Rechtsformen & Steuern in Großbritannien
Die englische Limited (deutsche GmbH), ist die bekannteste Kapitalgesellschaft in der Welt, die auch von allen Ländern der Welt anerkannt wird. Der Ursprung für die weltweite Anerkennung stammt noch aus dem Commonwealth (Völkergemeinschaft). Für ausländische Investoren ist die Limited durch Aktien verteiltes Beteiligungskapital die interessanteste Aktiengesellschaft. Für die Gründung einer Aktiengesellschaft benötigen die Gesellschafter nur ein geringes Gründungskapital, dadurch ist die Gesellschafterhaftung begrenzt. Trotz Vollmitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft, genießt England einen Sonderstatus in der EU.
Die Limited hat die Möglichkeit,soweit einmal gegründet und rechtskräftig eingetragen, überall auf der Welt unkompliziert Niederlassungen zu errichten und Geschäfte zu betreiben.
Auch in Deutschland.
Was Deutsche dabei beachten müssen und wie es funktioniert, welche Vorteile & Nachteile diese Rechtsform für den Deutschen mit sich bringt, erklären wir Ihnen auf unseren Seiten ausführlich.
In England muss man für Gewinne aus seiner gegründeten Limited ca.30% Körperschaftssteuern bezahlen. Hat man aber kein Einkommen in England erzielt, kann IBC eine Freistellung der Körperschaftssteuern beim Finanzamt beantragen. Hingegen muss der Direktor der Kommanditgesellschaft seine gezahlte Einkommensteuer aus dem Land seiner Tätigkeit vorlegen. Da England aber „Doppelbesteuerungsabkommen" mit Deutschland und vielen Ländern der Welt vereinbart hat, kann jeder Unternehmer diese Vorteile nutzen und seine Steuern dadurch reduzieren.
Um eine Limited- Gesellschaft in England gründen zu können, muss die Limited ihren Sitz in England haben und von einer Person in England geleitet werden. Außerdem muss mindestens ein Direktor, ein Sekretär und ein Teilhaber mit einem Aktienkapital von mindestens Eng. £ 100,- vorhanden sein. Nach Gründung der Limited, muss jährlich ein Annual Return und eine Bilanz vorgelegt werden. Für Unternehmer, die ihre Anonymität bewahren wollen, bietet IBC seinen Nominee-Service an.
| Politik und Wirtschaft stabil
| | Vollmitglied im Weltsicherheitsrat, der UNO und Vollmitglied in der Europäischen Union
| | Keine Zugehörigkeit bei der Euro – Währung
| | Ausgezeichnete wirtschaftliche und unternehmerische Infrastruktur
| | Begrenzte Haftung
| | Bei Gründung einer Limited minimaler Kapitaleinsatz
| | Kein Solidaritätszuschlag, keine Kirchensteuer
| | Absolute Anonymität möglich
| | Übernahme von bestehenden Limited`s möglich |
Die Gründungskosten ( inkl. die Gründung der Special- Formation, Ready- Made, Annual Maintenance Fee, beeidigte Übersetzung, Nominee- Service, Apostille und Microfiche), sind von den Leistungen der individuellen Analyse von Klientenbedürfnissen und der schnellen Umsetzung mit innovativen, individuell zugeschnittenen Firmenkonstruktion abhängig.
Haben Sie Ihren Firmennamen gewählt und ist dieser von den Behörden genehmigt, dann ist IBC in der Lage für Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen eine englische Limited zu gründen. Außerdem können wir Ihnen auch bestehende Limited`s zur Verfügung stellen, welche Sie sofort übernehmen können.
|