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Rechtsform & Steuern in den Niederlande

Allgemein

Geschäftsleute, die in und aus den Niederlanden ihre Geschäfte betreiben möchten, ist die B.V. (deutsche GmbH) die beste Gesellschaftsform. Die Besloten Vennootschap (B.V.), (Geschlossene Gesellschaft mit beschränkter Haftung), wird durch eine Rechtsperson gegründet, dessen Gründungskapital (Hfl 40.000,-) in Anteilen ausgegeben werden kann. Diese Anteile sind nicht frei übertragbar. Die Haftung der Anteilseigner ist beschränkt. Daneben ist die Gründung einer Stichting (Stiftung) eine interessante Gesellschaftsform, da diese Gesellschaft ohne Kapital gegründet werden kann. Sie kann den Gewinn aus der B.V. (GmbH) in die Stichting (Stiftung) übertragen und dadurch eine Beschlagnahmung Dritter optimal verhindern.


Steuer

Das niederländische Finanzamt erhebt eine Körperschaftssteuer in Höhe von 35%. Die B.V. ist sehr geeignet um außerhalb der Niederlande seine Geschäfte über die B.V. zu tätigen, oder die B.V. als Kommanditgesellschaft zu nutzen. Durch die vielen internationalen „Doppelbesteuerungsabkommen" und andere Steuerabkommen die die Niederlande mit andern Ländern abgeschlossen hat, ist eine niederländische Kommanditgesellschaft sehr nützlich für Unternehmer, die mehrere Niederlassungen in andern Ländern unterhalten.


Merkmale

Die Gründung einer B.V. wird über einen Notar abgewickelt, nachdem kein Einwand von den Behörden und Institutionen schriftlich bestätigt wird. Das Gründungskapital beträgt € 18.000,-. Es muss mindestens ein Anteilseigner und ein Direktor zur Verfügung stehen. Es dürfen keine Inhaberaktien ausgegeben werden und es muss jährlich eine Bilanz veröffentlicht werden. Die Gründung einer Stiftung wird auch über einen Notar abgewickelt. Gründungskapital ist nicht erforderlich, es muss nur ein Stiftungsverwalter vorhanden sein.


Vorteile

Die Niederlande ist wirtschaftlich und politisch stabil
Vollmitglied in der Europäischen Gemeinschaft
Hat eine ausgezeichnete Infrastruktur
Ausgezeichnete internationale Verbindungen
Begrenzte Haftung
In der Besteuerung keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer

Kosten & Verfügbarkeit

Die Gründungskosten einer B.V. (inkl. Notarkosten, Bearbeitung, Eintragung ins Handelsregister, Eröffnungsbilanz, Aktionärs- Registrierung, Mehrwertsteueranfrage, Kauf einer bestehenden B.V., inkl. Bilanzgarantie, Gründung einer Stiftung, inkl. Notarkosten und Eintragung ins Handelsregister), sind von den Leistungen der individuellen Analyse von Klientenbedürfnissen der schnellen Umsetzung mit innovativen und individuell zugeschnittenen Firmenkonstruktion abhängig.

Da vor der Gründung einer B.V. eine Antezedenzuntersuchung durchgeführt wird, mit einer vom Ministerium ausgestellten Erklärung, dass keine Einwände erhoben werden, dauert die Gründung einer B.V. ca. acht Arbeitswochen. Es können auch schon Geschäfte während der Gründungszeit durchgeführt werden, aber dann sind einzig und allein die Geschäftsführer für die getätigten Geschäfte haftbar. IBC bietet Ihnen darum bestehende B.V.`s an. Die Gründung einer Stiftung kann innerhalb zwei Wochen durchgeführt werden.


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