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Rechtsformen & Steuern in Luxemburg

Allgemein

Für die internationale Geschäftswelt bietet Luxemburg im allgemeinen drei verschiedene Kommanditgesellschaften an: Die 1929 „traditionelle" Holding Kompanie, die kaufmännische Handels-Gesellschaft und die normale luxemburgische SOPARFI- Gesellschaft. Die SOPARFI- Gesellschaft ist die gebräuchlichste Gesellschaftsform, die zwar normal besteuert wird, aber mit einer begrenzten Holding-Kompanie- Klausel versehen ist, bei der das Investitionskapital und die Dividenden von der Besteuerung freigestellt werden können. Sollte dennoch diese Kommanditgesellschaft für ihre Zinseinkünfte besteuert werden, profitiert sie von den luxemburgischen Steuerverträgen und von den EU- Mutter/ Tochter- Gesellschaftsrichtlinien über steuerfreies Investitionskapital und seiner Dividendenbesteuerung.


Steuer

Die Körperschaftssteuer beträgt ca. 39%. Luxemburg hat die Richtlinien der Europäischen Union auf die SICAVS und SOPARFI angepasst und dadurch steuerliche Vorteile für Investitionsaktivitäten geschaffen. Zur  Zeit hat Luxemburg 22 Steuerverträge mit andern Ländern. Nur der traditionellen 1929 Holding- Company ist es verboten, die Vorteile aus den Steuerverträgen zu nutzen.


Merkmale

Das Großherzogtum hat eine lange historische Geschichte auf dem Gebiet des Bankgeheimnis, das heute noch strikt eingehalten wird. Dieses Bankgeheimnis erstreckt sich auf alle Informationen im Großherzogtum. Wer dieses Bankgeheimnis verletzt, bekommt eine Gefängnisstrafe erteilt. Um eine S.A. mit SOPARFI- Bestimmungen gründen zu können, muss die Gesellschaft die vorgeschriebenen Statuten einhalten und einen Firmensitz haben. Das minimale Gründungskapital beträgt € 31.000,-. Dieser Betrag muss völlig eingezahlt werden, dabei können Namensaktien oder Inhaberaktien ausgegeben werden. Es müssen zwei Anteilseigner und drei Direktoren zur Verfügung stehen, dabei können es Rechtspersonen oder natürliche Personen sein, wobei die persönlichen Daten von Anteilseignern und Direktoren veröffentlicht werden.

Ferner muss ein Steuerberater bestellt werden. Luxemburgische Gesellschaften mit SOPARFI- Bestimmungen müssen jährlich bis zum 31. Dezember eine Bilanz veröffentlicht und eine Steuererklärung über die Körperschaftssteuer abgegeben haben.


Vorteile

Die zentrale geographische Lage des Landes in Europa
Vollmitglied in der Europäischen Gemeinschaft
Der Umfang und die Effizienz der Banken auf dem Unternehmersektor, mit seinem Bankgeheimnis
Die Stabilität der Regierung und das Vertrauen zu seinen Beamten
Die Effizienz der Zugangswege zu den Staatsbeamten
Die stille Beteiligung und die Nominee Direktoren garantieren für eine optimale Anonymität
Die große Anzahl der zugelassenen Möglichkeiten und Aktivitäten
Keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer

Kosten & Verfügbarkeit

Die Gründungskosten einer S.A.- Gesellschaft (inkl. Notarkosten, Verwaltung, Bankkonten, das Registrieren im Handelsregister, die Eröffnungsbilanz, die Aktienanteile, Mehrwertsteuernummer für Handwerksgesellschaften, Anonymität durch zur Verfügung gestellte Personen von zwei Gründern, die nach der Gründung ihre Teilhaberaktien übertragen. Kosten für Firmensitz und Firmenadresse pro Monat inkl. Sekretariatsdienste, wie Post-, Fax-, und Telefonservice. Die Leitung der Gesellschaft und Geschäftsführung pro Jahr, sowie administrative Tätigkeiten pro Monat), sind von den Leistungen der individuellen Analyse von Klientenbedürfnissen und der schnellen Umsetzung mit innovativen, individuell zugeschnittenen Firmenkonstruktion abhängig.

Die Gründung einer luxemburgischen S.A.- Gesellschaft, dauert ca. zwei Arbeitswochen. Ready- Made- Gesellschaften können sofort übernommen werden.


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