Rechtsformen & Steuern in Frankreich
Will man in Frankreich wirtschaftlichen Handel betreiben, dann sind die gebräuchlichsten Kommanditgesellschaften die Sociedad Anonime (S.A.) und die Sociedad à Responsabilitè (S.A.R.L.). Für die Gründung einer S.A. gelten strenge Vorschriften im Bereich Buchhaltung, Geschäftsführung und Besitzanteile. Für die Gründung einer S.A.R.L. gibt es keine strengen Vorschriften, darum wird die S.A.R.L.(deutsche GmbH) auch von kleinen und mittelständischen Unternehmungen bevorzugt. Die durch Rechtspersonen vorgenommene Gründung einer S.A.R.L., beschränkt die persönliche Haftung und schützt das eigene Vermögen.
Die französische S.A.R.L. ist zur Steuerabgabe verpflichtet. Die Körperschaftssteuer beträgt ca. 35%. Frankreich hat mit Deutschland und vielen andern Ländern „Doppelbesteuerungsabkommen" vereinbart die verhindern, dass französische Unternehmer zur doppelten Steuerabgabe verpflichtet werden können.
Zur Gründung einer S.A.R.L. benötigt man einen Firmennamen, der von den Behörden genehmigt werden muss, die Gründungssatzungen, mindestens einen Anteilseigner, mindestens ein Stammkapital von € 7.625,- (die als Namensaktien ausgegeben werden mit einem minimalen Aktienwert in Höhe von € 15,25) und einem Firmensitz. Die Unternehmensleitung wird von einem oder mehreren natürlichen Personen 'Gèrants' (Geschäftsführer) geleitet. Es muss eine jährliche Bilanz erstellt werden, die nicht immer aufbewahrt werden muss.
| Besitzt eine starke Wirtschaft und eine stabile Demokratie
| | Ist Vollmitglied in der Europäischen Gemeinschaft, ständiges Mitglied im Weltsicherheitsrat und in der UNO
| | Besitzt eine ausgezeichnete Infrastruktur
| | Mit der Gründung einer französischen S.A.R.L. begrenzt man die persönliche Haftung auf ein Minimum
| | Hat keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer |
Die Gründungskosten einer S.A.R.L. hängen von der individuellen Analyse der Klientenbedürfnisse und dem schnellen Umsetzen der innovativ zugeschnittenen Firmenkonstruktion ab.
Nachdem die Vorbereitungen zur Gründung einer S.A.R.L. abgeschlossen sind, dauern die Genehmigungen und Eintragungen noch ca. 14 Tage. Um die Wartezeiten zu verkürzen, bietet IBC auch bestehende S.A.R.L.'s mit Bilanzgarantie an.
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